Erfahren Sie alles über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Oikia – Rechte und Pflichten der Auftraggeber, Maklergebühren und Vertragsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen OIKIA NEKRETNINE, Inh. Tatjana Pušić, BIHAĆKA 2A, SPLIT, 21000, OIB 92003499572 (im Folgenden: Makler) und den Auftraggebern, die Maklerdienstleistungen im Immobilienverkehr nutzen. Der Makler arbeitet gemäß dem Gesetz über die Immobilienmaklertätigkeit und anderen geltenden Vorschriften der Republik Kroatien.
Makler – OIKIA NEKRETNINE, Inh. Tatjana Pušić, Split 21000.
Agent – natürliche Person, die im Verzeichnis der Makleragenten eingetragen ist und beim Makler angestellt ist.
Maklertätigkeit – Handlungen zur Verbindung des Auftraggebers und einer dritten Person zum Zweck von Verhandlungen und Abschluss von Rechtsgeschäften bezüglich einer Immobilie.
Auftraggeber – natürliche oder juristische Person, die mit dem Makler einen Maklervertrag abschließt (Verkäufer, Käufer, Mieter, Pächter usw.).
Dritte Person – natürliche oder juristische Person, die der Makler mit dem Auftraggeber zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Verbindung bringt.
Das Angebot des Maklers basiert auf den Angaben, die vom Eigentümer der Immobilien und/oder dem Auftraggeber erhalten wurden. Der Makler haftet nicht für Fehler in der Beschreibung oder im Preis, noch für den Rücktritt des Eigentümers vom Verkauf oder der Vermietung.
Der Vertrag wird schriftlich für einen bestimmten Zeitraum (meist 12 Monate) abgeschlossen und kann im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien verlängert werden. Der Makler erwirbt das Recht auf Provision, wenn das vereinbarte Rechtsgeschäft zustande kommt.
Der Vertrag endet mit Ablauf der Frist oder durch Kündigung einer der Parteien. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Kosten zu erstatten und die Provision zu zahlen, wenn er nach Beendigung des Vertrags ein Geschäft als Folge der Tätigkeit des Maklers abschließt.
Die Exklusivität muss ausdrücklich vereinbart werden. Ein Verstoß gegen die Exklusivitätsverpflichtung (Beauftragung eines anderen Maklers oder eigenständiger Geschäftsabschluss) verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe und Erstattung der tatsächlichen Kosten.
Der Makler verpflichtet sich:
Den Auftraggeber mit einem potenziellen Partner in Verbindung bringen
Eigentum und rechtlichen Status der Immobilie prüfen
Auf Risiken und rechtliche Mängel hinweisen
Die Immobilie angemessen bewerben
Besichtigungen der Immobilie ermöglichen
In Verhandlungen vermitteln
Vertrauliche Daten schützen
Die Widmung des Grundstücks prüfen
Über alle relevanten Umstände informieren
Gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche handeln
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Genaue Informationen und Unterlagen zur Immobilie liefern
Besichtigungen der Immobilie ermöglichen
Über alle wesentlichen Umstände informieren
Die Provision bei Geschäftsabschluss zahlen
Die vereinbarten Kosten erstatten
Über alle Änderungen bezüglich der Immobilie informieren
Die Provision wird vertraglich als Prozentsatz des Kaufpreises oder der monatlichen Miete/Pacht festgelegt. Auf alle Beträge wird Mehrwertsteuer berechnet. Der Makler hat auch nach Beendigung des Vertrags Anspruch auf Provision, wenn das Geschäft das Ergebnis seiner Tätigkeit ist.
Art des GeschäftsProvision (inkl. MwSt.)Kauf/Verkauf2 – 6 % des GesamtpreisesVerkauf (vom Verkäufer)1 – 3 %Kauf (vom Käufer)1 – 3 %Tausch1 – 3 % von jeder SeiteMiete/Pacht (12–59 Monate)100 % der MonatsmieteMiete/Pacht (60+ Monate)150 % der Monatsmiete
Gemäß Artikel 8 des Verbraucherschutzgesetzes haben Nutzer von Maklerdienstleistungen das Recht, eine schriftliche Beschwerde einzureichen:
persönlich am Firmensitz,
per Post an die Adresse OIKIA NEKRETNINE, Inh. Tatjana Pušić, BIHAĆKA 2A, SPLIT, 21000,
oder per Einschreiben mit Rückschein.
Die Beschwerde wird spätestens innerhalb von 15 Tagen beantwortet.
Für alle nicht speziell durch diese Bedingungen geregelten Punkte gelten die einschlägigen Gesetze der Republik Kroatien.
Anwendbares Recht: Recht der Republik Kroatien.
Zuständiges Gericht: Handelsgericht in Split.
OIKIA NEKRETNINE, Inh. Tatjana Pušić
OIB: 92003499572
Sitz: BIHAĆKA 2A, SPLIT, 21000
IBAN: HR0823600001102833287 (ZAGREBAČKA BANKA d.d.)
SWIFT: ZABAHR2X