Allgemeine Geschäftsbedingungen – Oikia Immobilien

Erfahren Sie alles über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Oikia – Rechte und Pflichten der Auftraggeber, Maklergebühren und Vertragsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen OIKIA NEKRETNINE, Inh. Tatjana Pušić, BIHAĆKA 2A, SPLIT, 21000, OIB 92003499572 (im Folgenden: Makler) und den Auftraggebern, die Maklerdienstleistungen im Immobilienverkehr nutzen. Der Makler arbeitet gemäß dem Gesetz über die Immobilienmaklertätigkeit und anderen geltenden Vorschriften der Republik Kroatien.


Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

  1. MaklerOIKIA NEKRETNINE, Inh. Tatjana Pušić, Split 21000.

  2. Agent – natürliche Person, die im Verzeichnis der Makleragenten eingetragen ist und beim Makler angestellt ist.

  3. Maklertätigkeit – Handlungen zur Verbindung des Auftraggebers und einer dritten Person zum Zweck von Verhandlungen und Abschluss von Rechtsgeschäften bezüglich einer Immobilie.

  4. Auftraggeber – natürliche oder juristische Person, die mit dem Makler einen Maklervertrag abschließt (Verkäufer, Käufer, Mieter, Pächter usw.).

  5. Dritte Person – natürliche oder juristische Person, die der Makler mit dem Auftraggeber zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Verbindung bringt.


Artikel 2 – Angebot

Das Angebot des Maklers basiert auf den Angaben, die vom Eigentümer der Immobilien und/oder dem Auftraggeber erhalten wurden. Der Makler haftet nicht für Fehler in der Beschreibung oder im Preis, noch für den Rücktritt des Eigentümers vom Verkauf oder der Vermietung.


Artikel 3 – Maklervertrag

Der Vertrag wird schriftlich für einen bestimmten Zeitraum (meist 12 Monate) abgeschlossen und kann im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien verlängert werden. Der Makler erwirbt das Recht auf Provision, wenn das vereinbarte Rechtsgeschäft zustande kommt.


Artikel 4 – Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet mit Ablauf der Frist oder durch Kündigung einer der Parteien. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Kosten zu erstatten und die Provision zu zahlen, wenn er nach Beendigung des Vertrags ein Geschäft als Folge der Tätigkeit des Maklers abschließt.


Artikel 5 – Exklusiver Maklerauftrag

Die Exklusivität muss ausdrücklich vereinbart werden. Ein Verstoß gegen die Exklusivitätsverpflichtung (Beauftragung eines anderen Maklers oder eigenständiger Geschäftsabschluss) verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe und Erstattung der tatsächlichen Kosten.


Artikel 6 – Pflichten des Maklers

Der Makler verpflichtet sich:

  • Den Auftraggeber mit einem potenziellen Partner in Verbindung bringen

  • Eigentum und rechtlichen Status der Immobilie prüfen

  • Auf Risiken und rechtliche Mängel hinweisen

  • Die Immobilie angemessen bewerben

  • Besichtigungen der Immobilie ermöglichen

  • In Verhandlungen vermitteln

  • Vertrauliche Daten schützen

  • Die Widmung des Grundstücks prüfen

  • Über alle relevanten Umstände informieren

  • Gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche handeln


Artikel 7 – Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Genaue Informationen und Unterlagen zur Immobilie liefern

  • Besichtigungen der Immobilie ermöglichen

  • Über alle wesentlichen Umstände informieren

  • Die Provision bei Geschäftsabschluss zahlen

  • Die vereinbarten Kosten erstatten

  • Über alle Änderungen bezüglich der Immobilie informieren


Artikel 8 – Maklerprovision

Die Provision wird vertraglich als Prozentsatz des Kaufpreises oder der monatlichen Miete/Pacht festgelegt. Auf alle Beträge wird Mehrwertsteuer berechnet. Der Makler hat auch nach Beendigung des Vertrags Anspruch auf Provision, wenn das Geschäft das Ergebnis seiner Tätigkeit ist.


Artikel 9 – Gebührenverzeichnis

Art des GeschäftsProvision (inkl. MwSt.)Kauf/Verkauf2 – 6 % des GesamtpreisesVerkauf (vom Verkäufer)1 – 3 %Kauf (vom Käufer)1 – 3 %Tausch1 – 3 % von jeder SeiteMiete/Pacht (12–59 Monate)100 % der MonatsmieteMiete/Pacht (60+ Monate)150 % der Monatsmiete


Artikel 10 – Verbraucherbeschwerderecht

Gemäß Artikel 8 des Verbraucherschutzgesetzes haben Nutzer von Maklerdienstleistungen das Recht, eine schriftliche Beschwerde einzureichen:

  • persönlich am Firmensitz,

  • per Post an die Adresse OIKIA NEKRETNINE, Inh. Tatjana Pušić, BIHAĆKA 2A, SPLIT, 21000,

  • oder per Einschreiben mit Rückschein.

Die Beschwerde wird spätestens innerhalb von 15 Tagen beantwortet.


Artikel 11 – Schlussbestimmungen

Für alle nicht speziell durch diese Bedingungen geregelten Punkte gelten die einschlägigen Gesetze der Republik Kroatien.
Anwendbares Recht: Recht der Republik Kroatien.
Zuständiges Gericht: Handelsgericht in Split.


OIKIA NEKRETNINE, Inh. Tatjana Pušić
OIB: 92003499572
Sitz: BIHAĆKA 2A, SPLIT, 21000
IBAN: HR0823600001102833287 (ZAGREBAČKA BANKA d.d.)
SWIFT: ZABAHR2X